Unfallgutachten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es gesetzlich verankert, dass Sie die freie Wahl eines Sachverständigen haben. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, bzw. rechnen wir direkt mit dieser ab.

 

Wir nehmen die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang,

den Schädiger und den Schaden detailliert auf und fertigen Bilder an.

Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten nach den aktuellen

Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Ist eine Wertminderung ihres Autos

eingetreten, stellen wir die Höhe fest. Bei einem wirtschaftlichen

Totalschaden wird der Wiederbeschaffungs- und Restwert ermittelt.

Schließlich reichen wir das Gutachten bei der zur Zahlung verpflichteten

Versicherung oder Ihrem Rechtsbeistand ein.

 

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